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   BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B   

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https://dejure.org/2021,60030
BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B (https://dejure.org/2021,60030)
BSG, Entscheidung vom 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B (https://dejure.org/2021,60030)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - B 12 KR 12/21 B (https://dejure.org/2021,60030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner; Erwerbstätigkeit im Ausland; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner; Erwerbstätigkeit im Ausland; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.11.1983 - 12 RK 26/82
    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B
    Der Kläger setzt sich damit nicht hinreichend mit dem vom LSG genannten Urteil des BSG vom 8.11.1983 ( 12 RK 26/82 - BSGE 56, 39 = SozR 2200 § 165 Nr. 72) auseinander.

    Dies genügt jedoch nicht zur Darlegung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit, bei der aufzuzeigen wäre, dass der Entscheidung vom 8.11.1983 (aaO) mit gewichtigen Argumenten etwa in Literatur und Rechtsprechung substantiell widersprochen worden ist (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - juris RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B
    Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 12/21 B
    Dies genügt jedoch nicht zur Darlegung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit, bei der aufzuzeigen wäre, dass der Entscheidung vom 8.11.1983 (aaO) mit gewichtigen Argumenten etwa in Literatur und Rechtsprechung substantiell widersprochen worden ist (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - juris RdNr 10 mwN) .
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